Stiftungszweck
Auszug aus den Stiftungsstatuten:
«Die Stiftung leistet finanzielle Hilfe an Einwohnerinnen und Einwohner
des Kantons Basel-Stadt, die sich in bedrängter Lage befinden. Soweit
eigene Mittel nicht ausreichen und Leistungen aufgrund gesetzlicher
Ansprüche nicht geltend gemacht werden können oder nicht genügen, richtet
sie zur Förderung und Verbesserung der persönlichen und materiellen
Verhältnisse Zuwendungen aus. Dies können sein: zusätzliche Leistungen
an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger; berufliche Ausbildung
und Weiterbildung; Ferien (nur bei medizinischer Indikation); Kuraufenthalte; künstlerische, kulturelle
und wissenschaftliche Bedürfnisse; Sanierung und Konsolidierung bei
zerrütteten Verhältnissen im Zusammenhang mit anderen Massnahmen.»
Die Befolgung des Stiftungszwecks richtet sich nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Stiftung. Die Prioritäten werden nach den sozialen Notwendigkeiten gesetzt.