Louise Aubry-Kappeler-Stiftung
Louise Aubry-Kappeler-Stiftung

Stiftungszweck

Auszug aus den Stiftungsstatuten:
«Die Stiftung leistet finanzielle Hilfe an Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt, die sich in bedrängter Lage befinden. Soweit eigene Mittel nicht ausreichen und Leistungen aufgrund gesetzlicher Ansprüche nicht geltend gemacht werden können oder nicht genügen, richtet sie zur Förderung und Verbesserung der persönlichen und materiellen Verhältnisse Zuwendungen aus. Dies können sein: zusätzliche Leistungen an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger; berufliche Ausbildung und Weiterbildung; Ferien (nur bei medizinischer Indikation); Kuraufenthalte; künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Bedürfnisse; Sanierung und Konsolidierung bei zerrütteten Verhältnissen im Zusammenhang mit anderen Massnahmen.»

Die Befolgung des Stiftungszwecks richtet sich nach den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Stiftung. Die Prioritäten werden nach den sozialen Notwendigkeiten gesetzt.